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   OLG Jena, 22.01.2002 - AR (S) 152/01   

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https://dejure.org/2002,18197
OLG Jena, 22.01.2002 - AR (S) 152/01 (https://dejure.org/2002,18197)
OLG Jena, Entscheidung vom 22.01.2002 - AR (S) 152/01 (https://dejure.org/2002,18197)
OLG Jena, Entscheidung vom 22. Januar 2002 - AR (S) 152/01 (https://dejure.org/2002,18197)
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    Vorschuss bei Pauschvergütung für Pflichtverteidiger

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 04.04.2000 - 2 (s) Sbd 6-46/00

    Vorschuß auf Pauschvergütung

    Auszug aus OLG Jena, 22.01.2002 - AR (S) 152/01
    Die Bewilligung einer Pauschvergütung darf noch nicht möglich sein (OLG Hamm, JurBüro 2000, 586).

    Es muss zu diesem Zeitpunkt ? unabhängig vom weiteren Verlauf des noch nicht abgeschlossenen Verfahrens ? mit großer Sicherheit die Bewilligung einer Pauschvergütung durch den Senat zu erwarten sein (OLG Hamm, JurBüro 2000 586; OLG München MDR 1968, 607).

    der Pflichtverteidiger muss durch den außergewöhnlichen Umfang seiner konkreten Pflichtverteidigertätigkeit bereits eine lange Zeit an der Ausübung einer sonstigen anwaltlichen Tätigkeit weitgehend gehindert gewesen sein (OLG Hamm, JurBüro 2000, 586; OLG Hamm, StraFo 1996, 158 f.).

  • LG Köln, 06.01.1994 - a-7/93
    Auszug aus OLG Jena, 22.01.2002 - AR (S) 152/01
    Nach Auffassung des Senats kann in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte (so auch OLG Koblenz, Rpfleger 1982, 160 f., OLG Bamberg JurBüro 1982, 94 f., OLG Hamm NStE Nr. 10 zu § 99 BRAGO, OLG Hamm, StraFo 1997, 95 f., OLG Köln, StraFo 1995, 27-28; OLG Karlsruhe, StraFo 2001, 399 f.) unter besonderen Umständen in seltenen Ausnahmefällen ein Vorschuss auf eine noch zu bewilligende Pauschvergütung gewährt werden, wobei der Senat analog zu § 99 BRAGO die Höhe des Vorschusses nur beschränkt auf die Pauschgebühr, nicht aber hinsichtlich der Auslagen und der auf den Vorschuss entfallenden Mehrwertsteuer, bewilligen kann.

    Die Versagung von Teilzahlungen auf eine zu erwartende Pauschvergütung müsste als eine unzumutbare Härte für den Verteidiger erscheinen (OLG Köln, StraFo 1995, 27 f.).

  • OLG Hamm, 19.12.1996 - 2 (s) Sbd 5-184/96
    Auszug aus OLG Jena, 22.01.2002 - AR (S) 152/01
    Der Antragsteller muss zur Begründung eines Antrags auf Bewilligung eines Vorschusses im einzelnen darlegen, welche konkrete zeitliche Beanspruchung das Verfahren für ihn bislang erfordert hat (OLG Hamm StV 1997, 427 f.), insbesondere welche konkrete Tätigkeiten er bislang er im konkreten Verfahren entfaltet hat.
  • FG Baden-Württemberg, 25.10.1999 - 9 V 46/99

    Streitwert für AdV-Verfahren wegen Forderungspfändung

    Auszug aus OLG Jena, 22.01.2002 - AR (S) 152/01
    Das von dem Pflichtverteidiger verlangte Sonderopfer darf nicht so groß werden, dass die finanziellen Einbußen des Rechtsanwalts so unverhältnismäßig werden, dass sie unter Umständen sogar existentielle Konsequenzen nach sich ziehen könnten (OLG Hamm, AGS 2000, 202 f., zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 22.05.2001 - 1 AR 21/01
    Auszug aus OLG Jena, 22.01.2002 - AR (S) 152/01
    Nach Auffassung des Senats kann in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte (so auch OLG Koblenz, Rpfleger 1982, 160 f., OLG Bamberg JurBüro 1982, 94 f., OLG Hamm NStE Nr. 10 zu § 99 BRAGO, OLG Hamm, StraFo 1997, 95 f., OLG Köln, StraFo 1995, 27-28; OLG Karlsruhe, StraFo 2001, 399 f.) unter besonderen Umständen in seltenen Ausnahmefällen ein Vorschuss auf eine noch zu bewilligende Pauschvergütung gewährt werden, wobei der Senat analog zu § 99 BRAGO die Höhe des Vorschusses nur beschränkt auf die Pauschgebühr, nicht aber hinsichtlich der Auslagen und der auf den Vorschuss entfallenden Mehrwertsteuer, bewilligen kann.
  • OLG Hamm, 10.01.1997 - 2 (s) Sbd 5-220/96
    Auszug aus OLG Jena, 22.01.2002 - AR (S) 152/01
    Nach Auffassung des Senats kann in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte (so auch OLG Koblenz, Rpfleger 1982, 160 f., OLG Bamberg JurBüro 1982, 94 f., OLG Hamm NStE Nr. 10 zu § 99 BRAGO, OLG Hamm, StraFo 1997, 95 f., OLG Köln, StraFo 1995, 27-28; OLG Karlsruhe, StraFo 2001, 399 f.) unter besonderen Umständen in seltenen Ausnahmefällen ein Vorschuss auf eine noch zu bewilligende Pauschvergütung gewährt werden, wobei der Senat analog zu § 99 BRAGO die Höhe des Vorschusses nur beschränkt auf die Pauschgebühr, nicht aber hinsichtlich der Auslagen und der auf den Vorschuss entfallenden Mehrwertsteuer, bewilligen kann.
  • OLG Hamm, 16.10.1995 - 2 (s) Sbd 4-136/95
    Auszug aus OLG Jena, 22.01.2002 - AR (S) 152/01
    der Pflichtverteidiger muss durch den außergewöhnlichen Umfang seiner konkreten Pflichtverteidigertätigkeit bereits eine lange Zeit an der Ausübung einer sonstigen anwaltlichen Tätigkeit weitgehend gehindert gewesen sein (OLG Hamm, JurBüro 2000, 586; OLG Hamm, StraFo 1996, 158 f.).
  • BVerfG, 12.08.2002 - 2 BvR 932/02

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verbindung von Strafverfahren

    Auf Grund des Umfangs der Sache ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch mit dem Abschluss des Verfahrens in einem überschaubaren Zeitraum nicht zu rechnen... In Anbetracht des Umstands, dass die Hauptverhandlung in der Vergangenheit bereits drei Mal begonnen und insgesamt an 40 Hauptverhandlungstagen verhandelt wurde, die Hauptverhandlung aber über das Stadium der Vernehmung der Angeklagten zur Sache nicht hinausgekommen war, ist derzeit der Zeitpunkt des Abschlusses des Verfahrens völlig offen" (vgl. Beschluss des Thüringer Oberlandesgerichts vom 22. Januar 2002 - AR (S) 152/01, Bl. 6 f.).
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